Pressemitteilungen

  • Vertragsunterzeichnung in Hamburg
  • Mittel fließen nur in bereits vereinbarte und gesetzlich verankerte Maßnahmen
    und nicht in Zusätzliche
  • Versprochen und gehalten – das war einmal

Gut acht Monate nach In Kraft-Treten des Gesetzes ist es soweit. Die Vereinbarung zum „Gute Kita Gesetz“ wird unterzeichnet. Hamburg verwendet die Mittel aus Berlin für das Handlungsfeld 2 „Guter Betreuungsschlüssel“. Es wird also in die Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas investiert.

Das ist gut. Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung kommen letztendlich Allen zugute

Allerdings wurden diese Maßnahmen bereits Ende 2014 zwischen Hamburg und den Kita-Anbietern mit der abgeschlossenen Eckpunktevereinbarung zur mittel- bis langfristigen Verbesserung des Krippenfachkraftschlüssels auf den Weg gebracht. Es folgten Beschlüsse der Kita-Vertragskommission. Ende 2018 dann die Einigung mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“.

Die Mittel vom Bund werden somit für bereits beschlossene, vereinbarte und gesetzlich verankerte Qualitätsverbesserungen verwendet (siehe dazu u.a. DS 21/14241) und nicht in Zusätzliche. Dies war so vom Bund nicht vorgesehen.

  • Gute-Kita-Gesetz Vertragsunterzeichnung in Hamburg steht an
  • Bereits vereinbarte Maßnahmen werden finanziert
    Mittelverwendung ohne Beteiligung der Akteure vor Ort
  • Versprochen und gehalten - das war einmal!

Der Termin zur Unterzeichnung des „Gute Kita Gesetzes“, genauer die Vereinbarung zwischen Bund und der Stadt Hamburg rückt näher. Hamburg hat sich entschieden wofür die Gelder des Bundes verwendet werden sollen. Diese Informationen konnten der kleinen Anfrage DS 21/17100 entnommen werden.

Hamburg verwendet die Mittel aus Berlin für das Handlungsfeld 2 „Guter Betreuungsschlüssel“. Es wird also in die Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas investiert.

Eigentlich müssten wir als LEA Hamburg unseren Senat dafür danken. Eigentlich…

Da der Part Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen bei der Elternvertretung in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkselternausschüsse (BEA) und des Landeselternausschusses (LEA) fällt, hat der LEA Hamburg auf seiner Sitzung am 20. Juni 2019 folgende Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2019 verabschiedet: