- Gute-Kita-Gesetz Vertragsunterzeichnung in Hamburg steht an
- Bereits vereinbarte Maßnahmen werden finanziert
Mittelverwendung ohne Beteiligung der Akteure vor Ort - Versprochen und gehalten - das war einmal!
Der Termin zur Unterzeichnung des „Gute Kita Gesetzes“, genauer die Vereinbarung zwischen Bund und der Stadt Hamburg rückt näher. Hamburg hat sich entschieden wofür die Gelder des Bundes verwendet werden sollen. Diese Informationen konnten der kleinen Anfrage DS 21/17100 entnommen werden.
Hamburg verwendet die Mittel aus Berlin für das Handlungsfeld 2 „Guter Betreuungsschlüssel“. Es wird also in die Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas investiert.
Eigentlich müssten wir als LEA Hamburg unseren Senat dafür danken. Eigentlich…
LEA Vorstandsmitglied: Kian Masoumi: „Wir bedauern, dass wieder einmal ohne Beteiligung der Eltern gehandelt wurde. Der vorjährige LEA hatte sich bereits im September letzten Jahres dazu positioniert Zur Erinnerung an die PM vom 19.09.2018 „Es darf jetzt nicht dazu kommen, dass der Hamburger Senat auf die Idee kommt, eigene Mittel mit dem finanziellen Zuschuss vom Bund zu verrechnen. Die Bundesministerin Franziska Giffey wird mit jedem Bundesland eine Zielvereinbarung festlegen, wofür die Gelder verwendet werden. Als LEA werden wir darauf achten, dass im Vorfeld auch eine „Ist-Analyse“ erstellt wird. In dieser soll klar formuliert werden, was bereits jetzt mit welchen Mittel vorgesehen ist. Additiv kommt dann die finanzielle Unterstützung vom Bund“
LEA Vorstandsmitglied Michael Thierbach dazu: „Die Verbesserung des Personalschlüssels war eine Vereinbarung mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“, initiiert vom Kitanetzwerk Hamburg, mit vielen Unterstützer*innen aus der Kitalandschaft und natürlich auch von Eltern, die die Arbeit der Erzieher*innen unterstützen. Aber diese Einigung zur Abwendung der nächsten Stufe im Rahmen der Volksgesetzgebung erfolgte bereits Anfang September 2018. Somit sollen bereits vereinbarte Maßnahmen jetzt mit dem Geld aus dem Gute Kita Gesetz mitfinanziert werden“.
Im Dezember 2014, kam es zu einer Eckpunktevereinbarung (DS 20/13947) zwischen der Stadt Hamburg und den Trägern von Kitas in der versprochen wurde, dass neues Geld zur Verbesserung der mittelbaren Pädagogik eingesetzt wird. Im Beschluss der Vertragskommission Kita heißt es: … beide Seiten (sind) sich einig, dass bei der Betreuungsrelation mittel- bis langfristig auch ein entsprechender Anteil für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten berücksichtigt werden muss. Dieses macht weitere, erhebliche Anstrengungen erforderlich, die ohne weitere Bundesmittel von Hamburg nicht zu stemmen sind. Es ist gemeinsame Zielsetzung beider Seiten, mit Unterstützung des Bundes spürbare Schritte auch bei der Berücksichtigung des Anteils für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten innerhalb des hier vereinbarten Zehn-Jahres-Zeitraums zu vollziehen. Die zusätzlichen Mittel vom Bund könnten aus dem Gute-Kita-Gesetz verwendet werden. Aber davon ist keine Rede mehr. Versprochen und gehalten – das war einmal!
LEA Vorstandsmitglied Matti Pristinger: „Der LEA Hamburg hätte sich gewünscht nicht nur informiert, sondern wirklich gehört zu werden vor der Einigung mit dem Bund zur Mittelvergabe. Aber wie so oft sind wir nur außen vor. Wir bemängeln nicht die Bemühungen der Stadt für die Kinder, sondern fordern die aktive Einbeziehung in die Entwicklung von Kita und GBS“.
Hintergrundinfo:
Ziel des Gute-Kita-Gesetzes: den Ländern werden Bundesmittel (5,5 Mrd. Euro für vier Jahre) für die frühkindliche Bildung z. V. gestellt, damit die Qualität der frühen Bildung vorangebracht wird. Das Gesetz orientiert sich dabei an zehn Handlungsfelder, die von einer Experten*innen-Kommission 2016* erarbeitet wurden. Der Unterstützungsbedarf an Bundesmittel wurde damals auf 5 Mrd. Euro jährlich beziffert. * https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/fruehe-bildung-weiterentwickeln-und-finanziell-sichern/114054
Den Gesetzestext „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ haben wir als Link hinterlegt.
Die zehn Handlungsfelder umfassen: Bedarfsgerechtes Angebot, Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Kindgerechte Räume, Gesundes Aufwachsen, Sprachliche Bildung, Starke Kindertagespflege, Netzwerke für mehr Qualität und Vielfältige pädagogische Arbeit.
Weitere Info:
- vom Bundesministerium, speziell unter: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
- aus dem Koalitionsvertrag - S. 19 ff
- Ländermonitor Frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung