Aktuelles

Am Montag, 11. Mai ist Tag der Kinderbetreuung

 

Postkarte Elphi mit Boot    Innerhalb des LEAs kam die Idee auf, dass über ganz Hamburg verteilt zu einer Luftballon-Aktion aufgerufen wird.

Wir konnten eine junge Künstlerin - ein herzliches Dankeschön an Lea - gewinnen uns zu diesem Anlass Motive zum Ausmalen z. V. zu stellen.
Uns sie war uns besonders gewogen. Sie hat exklusiv für den LEA Hamburg gleich mehrere Vorlagen erstellt..

Es gibt folgende Motive

Es hat deutlich länger gedauert als geplant, bis die Kanzlerin und zwei Länderchefs vor die Kameras traten und weitere Lockerungen verkündeten.

So werden die Spielplätze wieder freigegeben. Bücherhallen, Museen, Zoos dürfen ebenfalls ihre Türen und Tore für Besucher*innen wieder öffnen.

Und wie sieht es mit Kita und Schule aus? Ganz kleine Schritte.

Live berichtet von der Landespressekonferenz aus dem Kaisersaal aus dem Hamburger Rathaus:
5. Mai -  Hamburger Senat verkündet weitere Lockerungen - jeweils unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen

  • Spielplätze werden geöffnet - ab Morgen, 6. Mai
    u. a. Kinder unter 7 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden
    Einhaltung Abstandsregel, Mund-Nasen-Schutz nicht verpflichtend
    Weitere Infos in der Pressemitteilung Umweltbehörde BUE05
  • Notbetreuungsgruppen aus Kitas und Kindertagespflege können Spielplätze ebenfalls nutzen
  • Sportbetrieb: Sportanlagen die Individualsport unter freiem Himmel ermöglichen, dürfen geöffnet werden

Die Hamburger Elternkammer startet die Kampagne „Gutes Geben

Ziel ist die Sammlung und die Verteilung von, in der Regel gebrauchten, elektronischen Hilfsmitteln aus privaten Beständen zur Unterstützung des digitalen Lernens unter Ausnahmebedingungen in Familien mit unzureichender Ausstattung.

Weitere Infos auf den Seiten der Elternkammer Hamburg: https://elternkammer-hamburg.de/

Entschädigung für Kinderbetreuung und Infektionsschutzgesetz - eine Kombination, die u. a. für Eltern und Pflegeeltern von Bedeutung ist.

Für Eltern, die wegen nicht vorhandener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, hat Hamburg hat ein Online-Antragsverfahren auf den Weg gebracht.

Können dieses Antragsverfahren alle nutzen? Nein. Warum nicht?