Gut ein Jahr nachdem der Hamburger Senat mit der Drucksache 21/12654 gebeten wurde, einen "Kita Gesundheitsleitfaden" in Zusammenarbeit mit den Kita-Verbänden zu entwickeln, ist es endlich soweit: Der Kita Gesundheitsleitfaden ist da!
Auszug aus der PM der Gesundheitsbehörde:
"Ein erkranktes Kind stellt neben Eltern bzw. Sorgeberechtigten auch das Personal in Kindertagesstätten (Kitas) vor unterschiedliche Herausforderungen. Es müssen Entscheidungen getroffen und Risiken abgewogen werden:
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder und das Personal?
- Ab wann muss das Kind vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden und wann darf es wieder in die Kita kommen?
Der Leitfaden soll Fachkräften in Kitas Sicherheit geben und Verlässlichkeit für Eltern im Umgang mit Infektionskrankheiten schaffen. „Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die sich in Hamburg für einen Kita-Besuch ihres Kindes entscheiden, vertrauen in die gute Betreuungs- und Bildungsqualität der Einrichtung sowie in einen sicheren Umgang mit Infektionskrankheiten“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Wir möchten mit dem Leitfaden zu einem verantwortungsvollen und vertrauensvollen Umgang mit dem Thema beitragen und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen Kita-Leitungen, Eltern sowie Kinderärztinnen und Kinderärzten verbessern.“
Der Gesundheitsleitfaden wurde in Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), den Fachämtern Gesundheit der Bezirksämter, dem Verband der Kinder- und Jugendärzte e. V. sowie im Zusammenwirken mit den Kita-Verbänden und dem Landeselternausschuss erstellt.
Er soll Kindertagesstätten in Hamburg eine Hilfestellung zum Umgang mit den Anforderungen des Infektionsschutzes und seinen gesetzlichen Regelungen im Alltag geben. Dazu wurden die relevanten Informationen im Leitfaden gebündelt und besonders schwierige Punkte, wie beispielsweise der Umgang mit ärztlichen Attesten, die Wiederzulassung zum Kita-Besuch nach einer Infektionskrankheit sowie die Schutzmöglichkeiten durch vorbeugende Impfungen, ergänzt.
Wichtiger Bestandteil des Gesundheitsleitfadens ist eine Tabelle zu gängigen Infektionskrankheiten, die in Kindertagesstätten auftreten können. Die Übersicht zeigt auf einen Blick, in welchen Ausnahmefällen ein ärztliches Attest vorgegeben ist und wann ein Kind nach einer Erkrankung die Kita wieder besuchen darf.
Kindertagesstätten in Hamburg erhalten gedruckte Exemplare dieser tabellarischen „Übersicht zu gängigen Infektionskrankheiten in der Kita“ in Plakatform, um das eigene Personal und die Sorgeberechtigten in den Einrichtungen übersichtlich zu informieren.
Der Gesundheitsleitfaden sowie das Plakat für Kindertagesstätten stehen als pdf-Dokument unter https://www.hamburg.de/kindergesundheit zur Verfügung
Update: Infektsaison / Merkblatt Gemeinschaftseinrichtungen / Stand Oktober 2024: Informationen zum Umgang mit akuten Atemwegserkrankungen
(ARE) in Kitas, Kindertagespflege und Schulen
Auszug:
- Wann muss ein Kind zu Hause bleiben?
Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung oder Schule, sondern sollen zu Hause betreut werden. ... Tritt bei Kindern beispielsweise eines der folgenden Erkältungssymptome auf, müssen Kinder zu Hause bleiben:
• Starker Husten oder starke Halsschmerzen
• Starke Kopf- oder Gliederschmerzen
• Fieber (ab 38.0°C) - Wann kann ein Kind nach einer Erkrankung wieder die Einrichtung besuchen?
Kinder müssen 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder eine Einrichtung besuchen dürfen. Es gilt der Merksatz: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Einrichtung gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“ - Brauchen Kinder ein Attest, um nach einer Erkrankung wieder eine Einrichtung zu besuchen?
Nein, nach einer Atemwegserkrankung durch RSV, Influenza oder Covid-19 ist eine “Gesundschreibung” oder „Freitestung“ nicht notwendig und nicht erwünscht, um eine Überlastung der Kinderarztpraxen zu vermeiden.