Der im Jahr 2012 in Kraft getretene und 2019 überarbeitete Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (kurz: LRV GBS) wurde jetzt noch einmal überarbeitet.
Veränderungen im Juni 2020:
- Neufassung des §5 Landesrahmenvertrag GBS nach Beschluss der VK GBS vom 17.06.2020.
- Anpassung der Anlage 1 des Landesrahmenvertrag GBS nach Beschluss der VK GBS vom 17.06.2020.
Bei §5 geht es um die Integration von Kindern im inklusiven Betreuungsauftrag. Absatz 2 wurde neu formuliert. Die Definition "spezieller Förderbedarf" wurde konkretisiert
Veränderungen im Juni 2019:
- Anpassung der Anlage 1 des Landesrahmenvertrag GBS nach Beschluss der VK
GBS vom 10.04.2019. - Neufassung der §§ 8, 12 und 16 Landesrahmenvertrag GBS nach Beschluss der VK
GBS vom 11.09.2019.
Mittlerweile wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztags an Hamburgs Schulen durch die Einigung mit den Volksinitiative "Guter Ganztag" auf den Weg gebracht.
- Drucksache 21/4866 - Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztages an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“,
- sowie die darauf basierenden Drucksachen 21/12676 und 21/11561
Weitere Info in unseren bisherigen Beiträgen: Landesrahmenvertrag GBS überarbeitet, Landesrahmenvertrag GBS und Musterkooperationsvertrag GBS
Der Landesrahmenvertrag GBS für Schulen in freier Trägerschaft befindet sich noch im Abstimmungsprozess.