Hamburgs Ganztagsschulen erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund:

Insgesamt stellt der Bund den Ländern zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen und Kitas zur Verfügung, davon entfallen auf Hamburg rund 50 Millionen Euro.

Wofür soll das Geld in Hamburg verwendet werden?

Schulsenator Ties Rabe: „Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung einen Rechtsanspruch für die ganztätige Betreuung im Grundschulalter einführen will. Hamburg hat diesen Rechtsanspruch bereits verwirklicht. Der Bund wird zur Unterstützung der Länder diesen Rechtsanspruch mit Bundeszuschüssen fördern. Wir dürfen darauf hoffen, dass dank dieser Bundeszuschüsse der Ausbau insbesondere der Kantinen und Ganztagsbetreuungs- möglichkeiten an Hamburgs Grundschulen zusätzlich finanziert wird.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter bietet viele Vorteile: Familien können die Berufstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren und Kinder werden am Nachmittag pädagogisch gut betreut und können in Schulen Bildungs- und Freizeitangebote wahrnehmen. Das ist auch eine Frage von Chancengerechtigkeit, um Bildungserfolg von sozialer Herkunft abzukoppeln“.

Im Koalitionsvertrag des Bundes wurde vereinbart den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zu garantieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Bund und Länder haben sich in den letzten Monaten darauf verständigt, diesen Anspruch genauer zu beschreiben. Er soll ab dem Jahr 2025 aufwachsend eingeführt werden, beginnend mit der 1. Klasse. Der Anspruch umfasst das Recht

  • auf eine Nachmittagsbetreuung an allen Werktagen bis 16 Uhr.
  • auf eine Ferienbetreuung für 48 Wochen im Jahr.

Gegenüber anderen Bundesländern hat Hamburg einen großen Vorteil. Hamburg bietet diesen Rechtsanspruch bereits seinen Schüler*innen. Und über 80 % der Grundschulkinder nehmen das Angebot in Anspruch. In allen 204 Schulen (192 Grundschulen und 12  GS-Abteilungen an Stadtteilschulen) werden Ganztagsangebote angeboten. Dabei sind es nach aktuellem Stand: 126 GBS und 78 GTS Schulen

Wann kommt das Geld?
Hierzu gibt es noch keine klaren Aussagen. Über die Auszahlungsmodalitäten muss noch entschieden werden.

Update: 8. November:
Eine erste Reaktion kam vom Alternativen Wohlfahrtsverband SOAL. Dieser fordert: Bessere In der Pressemitteilung heißt es: "Flächendeckend soll bis 2025 bundesweit die Ganztagsschule eingeführt werden. Die Mehrzahl aller Hamburger Grundschulkinder verbringt bereits ganztägig ihre Zeit in der Schule. SOAL begrüßt, dass dafür nun rund 50 Mio. Euro an Bundesmittel nach Hamburg fließen sollen. Für eine gute Ganztagsbetreuung braucht es aber nicht nur Kantinen und Platz, sondern vor allem pädagogische Fachkräfte. Diese gilt es im Team zu halten, damit die Kinder feste Bezugspersonen haben, mit denen sie sprechen können oder sich bei Sorgen anvertrauen können.

Die Realität sieht oft anders aus, so Julia Klimczak von SOAL: "Die Erzieher*innen aus der Nachmittagsbetreuung müssen unkompliziert auch am Vormittag in der Schule arbeiten können. Nur so ist es für die Träger möglich, Erzieher*innen Stellen mit mindestens 30 Wochenstunden anzubieten. Dazu müssen die Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung zwischen Jugendhilfe und Schulen dringend verändert werden. Dafür muss sich Hamburg weiterhin auf Bundesebene stark machen!!"

Diese Forderung unterstützen wir seitens LEA.

Die Forderung dürfte für den Senat auch nicht überraschend kommen. Sie findet sich schon in der Einigung mit der Volksinitiative Guter Ganztag aus dem Jahr 2016. Darin heißt es zum Personal unter

  • Punkt 21:  (Der Senat wird erssucht) die arbeitsrechtlich konformen Möglichkeiten umzusetzen, um pädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe, die im Rahmen von GBS und GTS tätig sind, ganztägig am Standort im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses einzusetzen und hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Erste Ergebnisse sollen im Rahmen des Berichtes zum Schuljahr 2017/2018 berichtet werden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten soll unter Beteiligung der GBS-Vertragskommission die Entwicklung eigenständiger Module geprüft werden.
  • Und unter Punkt 26: (Der Senat wird erssucht) sich auf Bundesebene für eine Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) einzusetzen, das zusätzliche, unterrichtsbegleitende Tätigkeiten der bei einem Jugendhilfeträger angestellten pädagogischen Fachkräfte im Rahmen des Ganztags ermöglicht.

Den kompletten Wortlaut der

  • BSB-PM findet sich hier
  • SOAL-PM auf den Seiten von SOAL unter http://www.soal.de/ 
  • Vereinbarungen mit der Volksinitiative Guter Ganztag in der Drucksache DS 21/4866.