Wahlen in Hamburg - die "heiße Phase" beginnt. Zwischen dem 01. September und dem 15. Oktober finden in den Hamburger Kitas und an den GBS-Standorten die Wahlen der Elternvertreter und Stellvertreter statt. Grundlage dafür ist das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG §24 KibeG Abs. 3), welches einen Elternvertreter und mindestens einem Stellvertreter pro Gruppe vorgibt.
„Wir (LEA) hoffen, dass Eltern dazu bereit sind, sich für die Interessen Ihrer Kinder zu engagieren. Und wir hoffen, dass Hamburgs Kitas und GBS-Träger Eltern zu diesem Engagement ermutigen. Nur gemeinsam, im Gespräch auf Augenhöhe, wird die Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder gelingen.“
Wichtig zu wissen: Sorgeberechtigte (i.d.R. Eltern) die Interesse daran haben, sich als Elternvertreter ihrer Gruppe wählen zu lassen, aber an der Teilnahme am Elternabend verhindert sind, können auch in Abwesenheit gewählt werden! Es muss im Vorfeld die Bereitschaft bekundet werden (am besten schriftlich) für das Amt zu kandidieren und am besten auch, dass im Falle der Wahl das Amt auch angenommen wird. Letzteres könnte aber auch nach der Wahl erfolgen.
- Alles rund um die Wahl: Wer darf wählen? Wer kann gewählt werden?
Wie viele Elternvertreter und Stellvertreter werden gewählt? Wie ist die Stimmvergabe? - Welche Rechte bzw. Pflichten haben die Elternvertreter?
- Wie sieht es mit den Mit-Gestaltungsmöglichkeiten in den Einrichtungen, im Bezirkselternausschuss (BEA) bzw. im Landeselternausschuss (LEA) aus?
Mit diesen und weiteren Fragen werden wir uns auf der anstehenden LEA Sitzung am Mittwoch, 13. September, beschäftigen – Interessierte (Eltern, wie auch Mitarbeiter der Einrichtungen) sind herzlich Willkommen. Die Einladung finden Sie hier.
Wer sich schon mal etwas „einlesen“ will, wird in unserem Newsletter (Ausgabe 3 aus dem Jahr 2016) fündig.