Update 23.02.2021 - Elternschreiben Änderung Ferienbetreuung und Gebührenerstattung

Update zu unserem Beitrag vom 20.01.2021 - Corona: Umsetzung des MPK Beschluss in Hamburg - Aktuelle Infos aus der Schulbehörde:

Schreiben vom Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack vom 20. Januar an die Schulen Auszug - aktuelle Infos zu: 

  • Umgang mit bestehenden Honorarverträgen,
  • Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern,
  • Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern,
  • Erstattung der Gebühren für VSK sowie Früh- und Spätbetreuung,
  • Medizinische Schutzmasken

Umgang mit bestehenden Honorarverträgen
Wie auch schon im Frühjahr - Zahlungen an Honorarkräfte können geleistet werden. Schulen sollen prüfen, ob Honorarkräfte u. a. bei der Durchführung des Distanzunterrichts bzw. das Bildungs- und Betreuungsangebot eingebunden werden können. Ergänzungen vorhandener Verträge bzw. Abschluss neuer Verträge sind möglich.

Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern
Bundesweite Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise. Voraussetzungen sind, dass

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Rückwirkend ab 5. Januar 2021.


Kinderkrankengeld - auch dann, wenn Kind nicht krank ist (bei Einschränkungen in Kita und Schule - z. B. wie in Hamburg Appell an Eltern, Kind zu Hause zu betreuen.
Muster-Formular für die Krankenkasse 

Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern
Die Info-Grafiken aus dem letzten Jahr wurden aktualisiert.
Sie werden auch wieder in die sieben Sprachen übersetzt, die in den HH Schulen am häufigsten vorkommen. Sie finden diese unter https://www.hamburg.de/bsb/14263390/infografiken.

Erstattung der Gebühren für VSK sowie Früh- und Spätbetreuung
Wie bereits in 2020 wird die BSB Eltern die Betreuungsgebühren für nicht erbrachte Betreuungsleistungen wie Früh- oder Spätbetreuung oder die Kernzeitbetreuung in der Vorschule verrechnen. Hierzu wird allen Eltern mit entsprechenden Buchungen in den nächsten Tagen ein gesondertes Schreiben durch das Ganztagsreferat zugehen.
Update 23.02.2021 - Elternschreiben Änderung Ferienbetreuung und Gebührenerstattung in der Anlage


Medizinische Schutzmasken
Fortführung der seitens BSB für Schulbeschäftigte z. V. gestellten Maskenkontingents.

Info-Schreiben der Schulbehörde sind hier zu finden: https://www.hamburg.de/bsb/14456420/b-schreiben/

Weitere Infos - wie auch die Info-Grafiken - unter. Corona FAQ: Schulen - hamburg.de