Die Schulbehörde hat alle Schulleitungen darüber informiert, dass am Freitag, dem 23. Dezember 2016, der Unterricht nach der 4. Schulstunde, also gegen 11:30 Uhr, enden kann. Dies soll sowohl den Familien wie auch den schulischen Mitarbeitern eine Anreise zu Verwandten oder in den Weihnachtsurlaub rechtzeitig vor Heilig Abend ermöglichen, da die Weihnachtsferien in diesem Jahr erst spät beginnen.
Der LEA begrüßt diese familienfreundliche Regelung, weist aber auch darauf hin, dass nicht alle Familien davon Gebrauch machen können. Nicht selten erhalten werktätige Eltern am 23. Dezember keinen Urlaub oder haben ihren Jahresurlaub bereits vollständig verplant. Die Schulbehörde hat daher korrekterweise die Schulen verpflichtet, eine Betreuung der Schüler sowie das reguläre Mittagessen wie an jedem normalen Schultag sicherzustellen.
Dem LEA ist es wichtig zu betonen, dass es sich dabei nicht um eine Notbetreuung handelt, sondern lediglich um eine familienorientierte Schulpflichtbefreiung der Schüler. Es obliegt den Schulen selbst, dies entsprechend zu kommunizieren und für die anschließende Betreuung zu sorgen, ohne dass sich Eltern genötigt fühlen, Alternativen für die Betreuung ihrer Kinder finden zu müssen.
Die frühzeitige Einbindung der Kooperationspartner im Ganztag in die Planung des letzten Schultags ist ein Zeichen für eine gelebte gute Zusammenarbeit. Dies ist aber nicht selbstverständlich, wie uns Rückmeldungen zeigen. Daher fordert der LEA, dass Regelungen, die die ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen betreffen, künftig selbstverständlich über die Zuständigkeit der Schule hinaus mit allen Partnern und im Interesse der Kinder und ihrer Familien abgestimmt und kommuniziert werden.