Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 bieten erstmals auch alle 13 staatlichen speziellen Sonderschulen* im Anschluss an die Unterrichtszeit eine Betreuung täglich bis 18 Uhr sowie eine Ferienbetreuung an. Dieses umfassende Angebot ersetzt die zuvor an einzelnen Schulen organisierten Betreuungsangebote, die bislang nur Schülerinnen und Schülern berufstätiger Eltern offen standen. Zwei Träger (Leben mit Behinderung Hamburg e.V. (LmBHH) und BHH Sozialkontor gGmbH) der Behindertenhilfe organisieren künftig an allen Sonderschulen das erweiterte Ganztagsangebot.

 

Die Teilnahme steht allen Schülerinnen und Schülern bis zum 14. Lebensjahr offen und ist freiwillig. 

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler in einer höheren Klassenstufe aufgrund der körperlichen oder geistigen Entwicklungsbeeinträchtigung besondere Betreuung benötigt, ist ausnahmsweise auch in den Folgeschuljahren eine Teilnahme an den Betreuungsmaßnahmen möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung über die Schulsekretariate.

Die Anschlussbetreuung und die Ferienbetreuung sind - wie in allen Schulformen - kostenpflichtig.
Die Jahresgebühr wird gleichmäßig auf 12 monatliche Raten verteilt und richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen und der Familiengröße. Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), zahlen für die Ferienbetreuung nur 20% der Gebühren.
Diese Gebühr reduziert sich weiter, wenn es in der Familie jüngere kostenpflichtig betreute Geschwisterkinder gibt.

Für Betreuungsmaßnahmen, die bis 18 Uhr gebucht werden, ist eine zusätzliche Busbeförderung für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. 

Das Mittagessen kostet pro Tag maximal 3,50 Euro. Für das Mittagessen in den Klassen 1 bis 4 sind die Preise nach Einkommen gestaffelt.
Für Leistungsempfänger nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist das Mittagessen in allen Klassenstufen kostenlos.
Eltern buchen und bezahlen das Mittagessen direkt beim Caterer.

Alle Betreuungsangebote stehen auch Gastschülerinnen und Gastschülern aus anderen Bundesländern offen. Die Kosten für die Schülerbeförderung werden jedoch nicht übernommen, sondern sind beim regional zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen.


* bei den 13 spezielle Sonderschulen (staatlich) handelt es sich um:

•         Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (BZBS), Winterhude
•         Elbschule Bildungszentrum für Hören und Kommunikation, Othmarschen
•         Schule Elfenwiese, Marmstorf (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
•         Schule Hirtenweg, Othmarschen (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
•         Kurt-Juster-Schule, Alsterdorf (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
•         Schule Tegelweg, Farmsen-Berne (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
•         Schule Bekkamp, Jenfeld (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
•         Schule Kielkamp, Bahrenfeld (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
•         Schule Lokstedter Damm, Groß Borstel (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
•         Schule Marckmannstraße, Rothenburgsort (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
•         Schule Nymphenweg, Marmstorf (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
•         Schule Paracelsusstraße, Rahlstedt (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
•         Schule Weidemoor, Lohbrügge (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)