Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 14 Jahren außerhalb des Unterrichts war durch die Parallelität zweier Systeme gekennzeichnet gewesen. Einerseits gab es die Hortbetreuung/Tagespflege im kostenpflichtigen Kita-Gutschein-System auf der Grundlage des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG), andererseits deckten die Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept Betreuungszeiten an vier Wochentagen bis 16 Uhr mit ab.
Diese Doppelstruktur reichte weder in der Zahl der Angebote noch im Betreuungsumfang aus, um die zahlreichen aktuellen bildungs- und sozialpolitischen Herausforderungen zu erfüllen. Einen Rechtsanspruch auf einen der parallel angebotenen Hortplätze haben nur Kinder berufstätiger Eltern gehabt. Zudem war der mit dem Besuch des Hortes nach der Schule verbundene Ortswechsel für Kinder und Eltern oft mit organisatorischen Belastungen verbunden. Nur rund ein Viertel aller Grundschulen bot Ganztagsangebote an. Ein Kind an einer gebundenen Ganztagsschule hatte kein Anrecht auf eine erweiterte Nachmittagsbetreuung in einem Hort. Hier musste auf Tagespflege oder einen pädagogischen Mittagstisch zurückgegriffen werden.
Um erheblich mehr Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schulkinder (inklusive der Vorschulkinder) bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu schaffen und zugleich die pädagogischen Konzepte zwischen Jugendhilfeträgern und Schule besser abzustimmen und zusammenzuführen, haben die beteiligten Behörden mit den Spitzenverbänden der Kita-Träger ein Modell entwickelt, das die getrennten Segmente der Bildung in der Schule und der Betreuung im Hort miteinander verbinden sollte: GBS (ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen) . Das Ziel: durch die Zusammenführung und Optimierung der bisher unabhängig voneinander eingesetzten Ressourcen soll das Angebot qualitativ verbessert und vom zeitlichen Umfang erweitert werden.
Das neue Angebot steht allen Kindern offen - auch Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die bisher bei der Suche nach angemessenen Betreuungsangeboten oft Schwierigkeiten hatten. Die Betreuung in der Kernzeit von 13 bis 16 Uhr ist von Klasse 1 bis 8 kostenlos. Für darüber hinausgehende Rand- und Ferienzeiten sowie für das Essen werden Gebühren erhoben. Die Teilnahme ist für alle Kinder freiwillig.