Der LEA engagiert sich in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) nach § 78 SGB VIII.

Rechtliche Grundlage (*):
Nach § 78 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe - in diesem Fall die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI = Sozialbehörde) - Arbeitsgemeinschaften zu unterschiedlichen Themen der Jugendhilfe anbieten.

Der Landesjugendhilfeausschuss wirkt innerhalb der Sozialbehörde  bei landesjugendamtlichen Aufgaben mit.

Er beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Zusammensetzung Stand September / Oktober 2022:

Was in der KITA-Zeit mit Elternausschuss in der Kita, auf Bezirksebene (BEA) und auf Landesebene (LEA) beginnt, wird in der Schulzeit fortgeführt - natürlich unter anderem Namen. Die Sprache ist von der Elternkammer.

Diese vertritt die Interessen der Eltern aller Hamburger SchülerInnen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, fungiert sie gegenüber der Schulbehörde in einer beratenden Funktion. Sie pflegt die Kontakte zu allen am Schulwesen beteiligten Personen.

Hamburgs Landesparlament ist die Bürgerschaft und tagt als ganzes Parlament normalerweise dreimal im Monat. In diesem Plenum werden meistens aber nur Meinungen ausgetauscht und Standpunkte hervorgebracht, die vorher schon ausführlich in den entsprechenden Fachausschüssen beraten worden sind.

Seit Jahren engagieren sich bundesweit Eltern und Elternvertretungen für bessere Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen. Um bundesweit auf mehr Gehör zu treffen und die Standards in allen Bundesländern verbessern zu können, wurde die BEVKI ( „Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ gegründet.