Die Bezirkselternausschüsse (BEAs) sind die bezirklichen Elternvertretungen, aus deren Delegierten sich der LEA zusammensetzt. Sie informieren z.B. per Email, Soziale Medien oder andere Kanäle und ermöglichen so den Austausch zwischen Elternvertreter*innen. Aus jeder Kita und GBS-Schule des entsprechenden Bezirks darf und soll ein/e Elternvertreter*in und eine Stellvertretung in den BEA delegiert werden. (siehe Hamburger Kinderbetreuungsgesetz KiBeG §24, Absatz 5)
Altona | www.bea-altona.de |
Bergedorf | www.bea-bergedorf.de |
Eimsbüttel | www.bea-eimsbuettel.de |
Harburg | www.bea-harburg.de |
Hamburg-Mitte | www.bea-hamburg-mitte.de |
Hamburg-Nord | www.bea-nord.de |
Wandsbek | www.bea-wandsbek.de |
- Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung an allen Orten der Kinderbetreuung, um a l l e n Kindern (mit / ohne besonderem Förderungsbedarf), sowie den gewachsenen Ansprüchen an eine qualifizierte, ganzheitliche Bildungsarbeit gerecht werden zu können (Kleingruppenarbeit, Sprachförderung etc). Dies gilt insbesondere für die ganztägige Betreuung (auch an Schulen und in Horten), die diese Kinder und Erzieher vor besondere Herausforderungen stellt.
- Berücksichtigung der "mittelbaren pädagogischen Arbeit" der Kindertagesstätte und GBS-Standorten (u.a. Beobachtung und Dokumentation, Vor- und Nachbereitung pädagogischer Angebote, Elterngespräche, Vertretungszeiten) in allen Leistungsarten.
- Einbeziehung des LEA in Fragen der Schulkindbetreuung vor und nach der Schule sowie in Ferienzeiten.
- Ein von Eltern, Trägern und Behörde bestelltes Gremium zur Qualitätsentwicklung und -evaluation aller Kitas, in dem alle Beteiligten gleichberechtigt sind.
- Eine für Eltern transparente Qualitätsberichtserstattung an allen Orten der Kinderbetreuung.
- Wahlfreiheit und Vielfalt in Art, Umfang und Form der Kinderbetreuung.
Dies haben wir u. a. schon erreicht:
Volksinitiative „(Früh-)kindliche Bildung ist ein Grundrecht!“
Mit Abschluss des Kita Sofortpakets endeten die Verhandlungen zwischen dem LEA und der SPD erfolgreich.
- Rücknahme der vom vorherigen Senat im Jahr 2010 beschlossenen Gebührenerhöhung und Abschaffung der Mittagessensgebühr (August 2011)
Absenkung der Elternbeiträge um bis zu 100 Euro, Absenkung der Elternbeiträge für Kinder mit einer Behinderung oder von Behinderung bedroht auf einen Mindestsatz - Rechtsanspruch auf fünfstündige Betreuung
für alle Kinder ab zwei Jahren wird in Hamburg vorgezogen (August 2012).
wird auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ausgeweitet (August 2013)
Und mündet 2014 in einem kostenlosen fünfstündigen Grundangebot in Kitas und Tagespflege (inklusive Mittagessen) für alle Kinder. - Arbeitsgruppe mit Einbindung des LEAs / Hamburger Kita Plus Programm
Festlegung der Rahmenbedingungen für mehr Erzieher*innen in Brennpunkt-Kitas
Mit dem Hamburger „Kita-Plus“ Programm (Start 2013) erhalten teilnehmende Kitas mit vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien für den Elementarbereich mehr Personal.
2016 wurde das Programm auf den Krippenbereich ausgeweitet. - Neue Kann-Kind-Regelung
Von der Beitragsfreiheit im vorschulischen Jahr profitieren auch die sogenannten "Kann-Kinder", d.h. Kinder, die zum Einschulungszeitpunkt noch nicht schulpflichtig sind. - Hortanspruch für Kinder bis 14 Jahren
Der Betreuungsanspruch von Schulkindern mit berufstätigen Eltern oder mit einem dringenden pädagogischen Betreuungsbedarf wurde auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgeweitet.
Das Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) regelt die Elternmitwirkung in den Kindertagesstätten und den GBS-Standorten. Danach wählen die Eltern ihre Kita- bzw. GBS-Elternvertretung, diese entsendet einen Vertreter in den entsprechenden Bezirkselternausschuss (BEA). Jeder der sieben Hamburger BEAs delegiert bis zu fünf Elternvertreter in den Landeselternausschuss (LEA).
Aufgabe des LEA ist es, die Informationen, Probleme und Anregungen aus den Bezirken zu sammeln, auszutauschen und zu beraten, um diese als gemeinsame Positionen auf der Landesebene zu konkreten Themen zu formulieren. Diese werden dann in verschiedene Gremien eingebracht (LJHA, andere Gremien und Behörden BASFI/BSB). Der LEA trifft sich 10-11mal im Jahr. Zur besseren Strukturierung dieser Arbeit werden auch Arbeitsgruppen gebildet.
Einmal im Jahr wird ein Vorstand gewählt, der die Hamburger Kita- und GBS-Kinder und ihre Eltern gegenüber der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der Behörde für Schule und Beruflicher Bildung (BSB) vertritt. Die BASFI hat nach KibeG die Verpflichtung, den LEA über wesentliche, die Kindertagesbetreuung betreffende Fragen zu informieren und zu hören!
Um einen erfolgreichen Übergang der Kita–Kinder in die Schule zu unterstützen, arbeitet der LEA auch mit der "Schulbehörde" und der Elternkammer zusammen.
Im Rahmen seines fachpolitischen Selbstverständnisses unterhält der LEA üblicherweise Kontakte zu allen demokratischen Parteien, die in der Bürgerschaft vertreten sind und erörtert die Bedürfnisse und Probleme der Eltern mit den jugendpolitischen Sprechern dieser Parteien.
Ebenso wird das Gespräch mit den verschiedenen Kita-Trägern gesucht.
Rechtlicher Hintergrund:
Der LEA besteht seit dem 3. März 2005. Um den LEA ins Leben zu rufen, musste erstmal die rechtliche Grundlge geschaffen werden. Dies geschah mit der Veröffentlichung im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl). Nr. 24 vom 10. Mai 2004
Einführung Hamburger Kinderbetreuungsgesetz:
Drucksache 17/747 vom 23. April 2002 und Drucksache 18/88 vom 20. April 2004.
TAZ Artikel: "Kita-Kammer kommt"vom 11. Januar 2005: Gründung der Bezirkselternausschüsse (BEAs) im Februar und des Landeselternausschuss (LEA) im März / Link: https://taz.de/Kita-Kammer-kommt/!653846/
TAZ Artikel: Senatorin hat gewählt vom 8.April 2005 - Bericht von der ersten LEA Sitzung / Link: https://taz.de/!628010/
Der LEA wird in der Öffentlichkeit, in den Behörden, der Politik und den Medien, aber auch bei den Trägern und Verbänden als starkes und erfolgreiches Sprachrohr der Eltern wahrgenommen. Dies liegt vor allem an den Mitgliedern, die sich ehrenamtlich nicht nur in ihren Kitas und Schulen als Elternvertreter, sondern auch in den Bezirkselternausschüssen und im LEA engagieren.
Die Delegierten
Der LEA besteht aus 35 Mitgliedern, jeweils 5 aus den einzelnen Bezirken und ihren Bezirkselternausschüssen (BEAs) gewählten Delegierten, sowie jeweils 5 weitere stellvertretende Delegierte pro Bezirk.
Die Delegierten treffen sich in der Regel monatlich auf öffentlichen Sitzungen, um sich über aktuelle Themen zu informieren und zu diskutieren. In Arbeitsgruppen wird zusätzlich über Gesundheit, Inklusion, Ernährung oder die Nachmittagsbetreuung an GBS Schulen diskutiert sowie Positionen und Aufträge erarbeitet.
Wer als LEA Delegierter bzw. stellvertretender LEA Delegierter mit dabei ist, erfahren Sie auf den Seiten des jeweiligen BEAs.
Der Vorstand
Aus der Mitte der Delegierte wird jährlich ein neuer Vorstand gewählt, welcher den LEA gegenüber den Behörden, der Politik, den Trägern und Verbänden und allgemein gegenüber der Öffentlichkeit repräsentiert.
Auf der konstituierenden Sitzung am 15. November 20223 wurden folgende Delegierten in den gleichberechtigten Vorstand gewählt - Auflistung alphabetisch:
- Theresa Gleiss aus dem BEA Nord
- Sven Gräpel aus dem BEA Eimsbüttel
- Raphaela Howe aus dem BEA Eimsbüttel
- Mariam Prühs-Temori aus dem BEA Bergedorf
- Gideon Vogel aus dem BEA Wandsbek
Die Geschäftsstelle
Zentraler Anlaufpunkt ist die Geschäftsstelle, das Büro des LEA, welche von Angelika Bock geführt wird und die dort während der Präsenzzeiten auch persönlich anzutreffen ist.
Wie Sie mit dem LEA in Verbindung treten können, lesen Sie auf unserer Kontakt-Seite.
Geschäftsordnung LEA Hamburg
anliegend die Geschäftsordnung des LEAs:
Unterkategorien
Wir mischen mit
Der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg vertritt seine Interessen und damit die der Eltern der Kindertagesstätten und GBS-Einrichtungen u. a. in folgenden Gremien:
- BEVKI - Mitglied in der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
- Elternkammer Hamburg - Gast im Plenum und im "Grundschulausschuss"
- Familien-, Kinder- und Jugendausschuss der Hamburger Bürgerschaft (FKJA) - Beobachter
- Landes-Arbeitsgemeinschaft §78 SGB VIII Kita (LAG 78) - Mitglied
- Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) - beratendes Mitglied
- und weiteren Gremien
Darüber hinaus wirkt der LEA in Arbeitsgruppen (AG) mit und bildet auch selbst zu einzelnen Schwerpunkten AGs. Wir haben z. B. die AGs Ernährung, Flüchtlingskinder, GBS (Ganztag), Integration/Inklusion. Anders als bei den Gremien können bei den LEA AGs auch sich auch nicht LEA-Delegierte einbringen und mitwirken.
Bei Interesse einfach melden - Kontakt über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir freuen uns immer über AKTIV MITWIRKENDE!