Der Landesjugendhilfeausschuss wirkt innerhalb der Sozialbehörde  bei landesjugendamtlichen Aufgaben mit.

Er beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Zusammensetzung Stand September / Oktober 2022:

Die stimmberechtigten Mitglieder sind

  • die Leitung des Amtes für Familie,
  • Vertretungen, die auf Vorschlag der Fraktionen von der Bürgerschaft gewählt werden sowie
  • Vertretungen, die auf Vorschlag von Jugendhilfeträgern, Wohlfahrts- und Jugendverbänden von der Bürgerschaft gewählt werden.

Die beratenden Mitglieder setzen sich aus Vertretungen

  • der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde, der islamischen Releglionsgemeinschaften, der Alevitischen Gemeinde sowie
  • Personen im ärztlichen Dienst, im Richteramt, von der Polizei, aus der Behörde für Schule und Berufsbildung, aus der Jugendberufsagentur und
  • aus dem Landeselternausschuss (LEA) zusammen.

Die näheren Aufgaben und die genaue Zusammensetzung sind im Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (AG SGB VIII) geregelt.

 

Auf der konstituierenden Sitzung des LEA am 21. November 2024 gewählt:

Angelika Bock