In Hamburg hat jedes Kind ab dem Zeitpunkt an dem es 1 Jahr alt geworden ist bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kita-Platz für 5 Stunden Betreuung inkl. Mittagessenunabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. (Auf Wunsch kann auch eine täglich vier- oder fünfstündige Betreuung ohne Mittagessen genutzt werden.)

Darüber hinaus hat jedes Kind von 0 – 14 Jahren Anspruch auf eine Betreuung, wenn beide Eltern oder der allein erziehende Elternteil

  • berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen,
  • an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen oder
  • einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen/Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.

Der Umfang bemisst sich nach dem arbeitsbedingten Bedarf (inkl. Arbeitsweg) und kann daher bis zu 12 Stunden täglich gehen. Auch Kinder mit dringendem pädagogischen oder sozialen Bedarf (z.B. bei Entwicklungsverzögerungen) können zusätzliche Betreuung in einer Kita ab 0 Jahren erhalten.

Für Schulkinder gibt es durch die Umstellung auf das "Ganztagsschulsystem" keine Hortgutscheine mehr! Hier wird der erweiterte Rechtsanspruch durch das Ganztagsangebot der Schule (siehe auch hier: GBS) oder die Inanspruchnahme von Tageseltern erfüllt.

Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden Elternbeiträge (Familieneigenanteile) erhoben. Die Höhe Ihres Familieneigenanteils ist abhängig von dem Betreuungsangebot, der Betreuungsdauer, der Familiengröße und Ihrem Einkommen.

 

Anspruch auf Betreuung = Kita-Gutschein = Rechtsanspruch auf Kitaplatz!

Sollte man trotz Kita-Gutschein keinen geeigneten Platz für sein Kind finden, ist die Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamtes gesetzlich verpflichtet, bei der Vermittlung eines Platzes zu helfen. Dieses Verfahren nennt sich Platznachweisverfahren. Findet das Jugendamt keine Lösung, gerät die Fachbehörde in die Nachweis-Pflicht und hat dem LEA gegenüber zugesagt, Einzelfalllösungen zu suchen und zu finden.

Haben Sie einen Kita-Gutschein erhalten, haben Sie auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz! Machen Sie ihn bitte auch geltend! Verzagen Sie nicht! Nur so erhält die BASFI tatsächliche Zahlen über fehlende Kita-Plätze und den daraus resultierenden Ausbaubedarf.

Da man für die Betreuung von Schulkindern keinen Kita-Gutschein mehr bekommt, müssen Sie sich hier mit ihrem Betreuungsbedarf an die Schule, die das Kind besucht, wenden. Selbst wenn diese kein eigenes entsprechendes Betreuungsangebot vorsieht, ist sie dafür zuständig, dass der Rechtsanspruch Ihres Kindes erfüllt wird (notfalls in einer kooperierenden Schule). Hakt es hier, ist die zuständie Schulaufsicht zu informieren!

HINWEIS: Platznachweisverfahren

Eltern haben zwar einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz; aber es gibt keine Bestimmung darüber, dass die Kita den Kita-Gutschein (GS) auch einlöst. So sind GS mit geringerer Stunden wirtschaftlich weniger interessant wie höhere GS.
Wenn ein GS nicht eingelöst werden kann, muss das Jugendamt bzw. die Behörde einen Platz nachweisen (= Platznachweisverfahren).

Sie haben für ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen 5-h-Kita-Platz. Falls sie keine Kita finden, muss Ihnen im Rahmen des Platznachweisverfahrens eine Kita zugewiesen werden.
Lassen Sie sich bitte nicht vom bürokratischen Aufwand abhalten und nehmen diese Möglichkeit in Anspruch!

Es kann auch keine Kita nach gut dünken zugewiesen werden – die Kita muss zu Fuß oder mit Verkehrsmitteln in angemessener Zeit erreichbar sein. In einem Nachweisverfahren müssen Eltern Ablehnungen von Kitas nachweisen. Das Bezirksamt klärt bei den Kitas im Umfeld, ob diese noch über freie Plätze verfügen, die den Eltern nicht bekannt gegeben werden. Falls dies nicht erfolgreich ist, wird die Fachbehörde eingeschaltet.

Großes Manko: Das Nachweisverfahren kann bis zu 3 Monate dauern, Arbeitgeber können/wollen meist nicht so lange auf Bestätigung der Arbeitsaufnahme warten, fehlende Planungssicherheit, Eltern geben dann entweder den Job auf oder
organisieren Tagespflege.

Weitere Info und Hinweise zum genauen Procedere erhalten Sie bei den für Sie zuständigen bezirklichen Jugendamt.

Die Ansprechpartner finden Sie hier:  Kontakt Abteilung Kindertagesbetreuung