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Der LEA ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Hamburger Krippen, Kitas und der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen.

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Am Mittwoch, 15. August war Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zu Gast in Hamburg. Bei diesen Besuch n einer HH Kita ging es u. a. um die Themen Fachkräfteoffensive und das sogenannte "Gute-Kita-Gesetz"
Die Veranstaltung bot die Gelegenheit mit der Ministerin ins Gespräch zu gehen und Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen. Sowie über die Erwartungen zu sprechen, was wo und wie in Angriff genommen werden sollte um die (Betreuungs-) Qualität in Hamburg weiter zu verbessern. Das "Gute-Kita-Gesetz" ist auch für uns Eltern von Bedeutung.

Die BEVKI (Bundeselternvertretung) erarbeitet ebenfalls eine Stellungnahme und fragt aktuell bei den Elternvertretungen der Bundesländer deren Rückmeldungen dazu ab.

Um was genau geht es im "Gute-Kita-Gesetz"? 

Der Referentenentwurf zum „Gute-Kita-Gesetz“ – konkret: Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung befindet sich in der Abstimmungsphase. Die Bundesländer und Verbände (u. a. die Bundeselternvertretung BEVKI) wurden um ihre Stellungnahmen gebeten. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Das „Gute-Kita-Gesetz“ enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen.

Dabei handelt es sich um folgende Handlungsfelder:

  1. Ein bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, Hürden zur Inanspruchnahme abbauen (z. B. Elternbeiträge, bedarfsgerechte Ausweitung der Öffnungszeiten)
  2. Einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in Kindertageseinrichtungen sicherzustellen
  3. Zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung beitragen
  4. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen zu stärken
  5. Die räumliche Gestaltung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu verbessern
  6. Zur Bildung, Entwicklungsförderung und Gesundheit in der Kindertagesbetreuung beizutragen
  7. Die Qualitätsentwicklung und –sicherung in der Kindertagespflege (§ 22 Absatz 1 Satz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch) zu fördern
  8. 8. Die Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung zu verbessern
  9. Inhaltliche Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung zu bewältigen

Gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Mit dem Gute-Kita-Gesetz will der Bund 5,5 Mrd. Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren. Viel Geld, aber nicht nur aus Expertensicht zu wenig.

Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließen Bund und Länder individuelle Vereinbarungen, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung inklusive der Ausweitung von Beitragsfreiheit eintreten wollen.

Fachkräfteoffensive

"Wir brauchen Verbesserungen in drei Bereichen: Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung" äußerte sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in der Presse und ergänzte: "Wir brauchen eine Ausbildungsvergütung und höhere Gehälter für Erzieherinnen und Erzieher. Sie gehören zum pädagogischen Personal - daran muss sich die Bezahlung orientieren."

Das Berufsfeld Erzieher*in muss attraktiver werden, damit sich u. a. mehr junge Leute dafür entscheiden. Aber auch, um sicherzustellen, dass vorhandene Fachkräfte dabei bleiben.

Den Referentenentwurf haben wir als Link hinterlegt.

Anlässlich des Besuches von Frau Giffey in HH hat das Kita-Netzwerk HH anhängende PM herausgegeben.

Im NDR / Hamburg Journal gab es folgenden Beitrag dazu - darin kommt u. a. auch Marina Jachenholz von der Volksinitiative "Mehr Hände für Hamburger Kitas" zu Wort.

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