LuftballonWillkommen auf der Homepage des Landeselternausschusses Hamburg (LEA)!

Der LEA ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Hamburger Krippen, Kitas und der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen.

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Ab jetzt gilt für Alle die Nachweispflicht der Masernimpfung für Kinder und Mitarbeiter in Kita und Schule.

Die wegen der Corona-Pandemie zweimal verlängerte Frist für die Nachweiserbringung des Masernschutzes ist zum 31. Juli ausgelaufen. Seit Sonntag gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Impfpflicht bei Masern für Kinder und Beschäf­tigte in Schulen und Kitas.

Die gesetzlich eingeführte Impf-Pflicht gilt bereits seit zwei Jahren. Es gab eine Übergangszeit für die Personen (Kinder und Erwachsene), die bereits (seit März 2020) in den Einrichtungen waren. 

Für wen gilt die Impfpflicht und was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Grob gesagt: Die Impfpflicht gilt ür Alle, die älter sind als ein Jahr und vor 1970 geboren sind.

"Die Impfpflicht gilt für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen. Seit 1. März 2020 gilt in Kitas oder Schulen für mindestens ein Jahr alte Kinder vor der Neuaufnahme ein Nachweispflicht: per Impfausweis, mit dem gelben Untersuchungsheft oder einem ärztlichem Attest, wenn das Kind schon Masern hatte. Bis 31. Juli 2022 müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte vorgelegt werden, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren."

Was passiert mit Nichtgeimpften?

Mögliche Konsequenz: Betreuungs- und Beschäftigungsverbot bzw. Bußgelder.
"Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Verhängt werden können aber auch Bußgelder bis zu 2.500 Euro."

Infos zu den geltenden Regelungen in Hamburg finden sich u. a. hier:  https://www.hamburg.de/infos-fuer-kitas/13631614/masern-impfung/ und im aktualisierten Info-Schreiben der Sozialbehörde an die Kitas vom 20. Juli 2022: Info zur Masern-Nachweispflicht Kita

Für die Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen sind die gesonderten Regelungen in den Mitteilungsblättern der Behörde für Schule und Berufsbildung einzusehen

Liebe Eltern: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kitas und Schulen eine gesetzliche Regelung umsetzen und sehen Sie von Diskussionen mit den Erzieher*innen und Kita-Leitungen ab.

Weitere Infos zum Masernschutzgesetz siehe u. a. in unseren vorherigen Beiträgem: