LuftballonWillkommen auf der Homepage des Landeselternausschusses Hamburg (LEA)!

Der LEA ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Hamburger Krippen, Kitas und der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen.

Schauen Sie sich gerne um, stöbern Sie durch unsere Hintergrundinformationen - oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt!

Sie haben neue Elternvertreter gewählt? Melden Sie die gewählten BEA-Delegierten gleich hier!

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Wie in unserem LEA Newsletter Ausgabe 2019-03 bereits angekündigt:

Ab 1. August 2019 keine Kita Gebühren mehr für Geringverdiener - im Rahmen des "Gute-Kita-Gesetzes" werden die Zuzahlungen abgeschafft.

Familien mit sehr geringem Einkommen werden in Hamburg vollständig von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung auch für weitere Stunden befreit. Sie müssen dann nicht einmal mehr den geringen verbleibenden Mindestbeitrag zahlen. Dies betrifft vor allem Familien, die bestimmte Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. (Auszug aus der PM der BASFI)

Auch das "Starke-Familien-Gesetz" bringt finanzielle Erleichterungen für Familien mit kleinem Einkommen sowie Alleinerziehende, die wie folgt realisiert werden:

 

Reform des Kinderzuschlages Verbesserungen beim
Bildungs- und Teilhabepaket
  • zum 1. Juli ist er von 170 auf 185 €
    pro Monat und Kind gestiegen
  • Mehr Unterstützung für Alleinerziehende durch nur noch anteilige Anrechnung
    von Kindeseinkommen.
  • Abbau der Bürokratie: "Kinderzuschlag wird verlässlich für sechs Monate gewährt.
  • Neuerung ab 1. Januar 2020: Zusätzliches Einkommen wirkt sich nicht automatisch nachteilig aus.
  • Erhöhung des Schulstarterpaketes von 100  auf 150 € (u. a. zur Finanzierung von Schulranzen, Hefte, usw.)
  • Erhöhung des Teilhabebeitrags von 10 auf  15 € im Monat (u. a. für Mitgliedschaften im Sportverein, Musikschule, ...)
  • Eltern zahlen keinen Eigenanteil mehr für Mittagessen in Kita und Schule oder für Schülerfahrkarten.
  • Kinder, die Nachhilfe nötig haben, erhalten eine Lernförderung (gilt dann nicht nur für Kinder, die versetzungsgefährdet sind)
  • Erleichterungen beim Abrechnungsverfahren für Schulen

Die genannten Änderungen treten zum 1. August in Kraft:

Weitere Info u. a. über die FAQ zum Starke-Familien-Gesetz