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Am Donnerstag, 3. Mai treffen sich die zuständigen Minister von Bund, Länder und Kommunen auf der Familienminsterkonferenz. Es wird über das "Gute-Kita-Gesetz" gesprochen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Qualität der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auf den Weg bringen.

An sich nichts neues, so war dies auch schon auf der Agenda ihrer Vorgängerin zu finden.

„Ziel des Gesetzes sei es, bundesweit gültige Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung festzulegen und die Gebühren für Kitas zu senken. Gemeinsam mit den Ländern habe man sich auf verschiedene Instrumente, etwa beim Betreuungsschlüssel, geeinigt“ ist auf der Homepage des Ministeriums zu lesen.

Frau Giffey kündigte Bundesmittel in Höhe von 3,5 Mrd. € für die frühkindliche Bildung an. Die Verteilung der Gelder soll im „Gesetz für mehr Qualität in Kitas“ geregelt werden und betonte "der Bund werde mit jedem Bundesland konkrete Vereinbarungen treffen, welche Instrumente zur Steigerung der Qualität sie wählen wollten, damit das Geld auch da ankommt, wo es gebraucht wird“. Die Ministerin fordert außerdem "die Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung für Erzieher zu verbessern, um mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen".

3,5 Mrd. € viel Geld, aber doch deutlich weniger als ursprünglich von der (vorherigen) Großen Koalition angekündigt. 2016 wurden noch von 5 Mrd. € jährlich zur Verbesserung der Kita-Qualität als mittelfristiges Ziel angekündigt.

Nicht nur wir fordern, dass sich die Kita-Qualität in den Bundesländern nicht noch weiter voneinander entfernen darf. "Es steht zu befürchten, dass sich beispielsweise die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel durch das Gesetz eher verstärken. Der Bund muss bei den angestrebten Vereinbarungen mit den Bundesländern darauf achten, dass die im Gesetz enthaltenen Kriterien so genutzt werden, dass möglichst bundesweit einheitliche Verhältnisse bei der Kita-Qualität entstehen. Hier wird es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Bundes ankommen", betont z. B. Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes und fordert dazu mehr finanzielle Mittel: "Das wird an vielen Stellen auch mit deutlich mehr Investitionen in die Kita-Qualität einhergehen müssen.

Bei der Festlegung der Kriterien ist es auch wichtig im Blick zu behalten um wem es dabei geht. Um unsere Kinder. Daher ist es auch erforderlich, dass die Mitbestimmung von Kindern und deren Sorgeberechtigten weiterhin ein nicht auszublendendes Kriterium bleibt.

Die Mitbestimmung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor zu betrachten und somit mit ins Zentrum der Arbeit zu rücken, trägt mit Sicherheit dazu bei, die Potentiale der Kinder besser zu fördern.

Kurz gesagt ist aus unserer Sicht wichtig: ein bundeseinheitliches Gesetz zu Qualitätskriterien darf nicht dazu führen, dass bisher erzielte Standards unterschritten werden. Auch nicht, dass von bisherigen Vereinbarungen abgewichen wird.

Die finanziellen Mittel, die Hamburg bisher vorgesehen hat, könen durch die neu angekündigten Mittel des Bundes nur erhöht, nicht aber mit ihnen verrechnet werden.

Anliegend ein Auszug einiger Pressestimmen:

In der Anlage findet sich die Info von ver.di.

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