• Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung an allen Orten der Kinderbetreuung, um a l l e n Kindern (mit / ohne besonderem Förderungsbedarf), sowie den gewachsenen Ansprüchen an eine qualifizierte, ganzheitliche Bildungsarbeit gerecht werden zu können (Kleingruppenarbeit, Sprachförderung etc). Dies gilt insbesondere für die ganztägige Betreuung (auch an Schulen und in Horten), die diese Kinder und Erzieher vor besondere Herausforderungen stellt.
  • Berücksichtigung der "mittelbaren pädagogischen Arbeit" der Kindertagesstätte und GBS-Standorten (u.a. Beobachtung und Dokumentation, Vor- und Nachbereitung pädagogischer Angebote, Elterngespräche, Vertretungszeiten) in allen Leistungsarten.
  • Einbeziehung des LEA in Fragen der Schulkindbetreuung vor und nach der Schule sowie in Ferienzeiten.
  • Ein von Eltern, Trägern und Behörde bestelltes Gremium zur Qualitätsentwicklung und -evaluation aller Kitas, in dem alle Beteiligten gleichberechtigt sind.
  • Eine für Eltern transparente Qualitätsberichtserstattung an allen Orten der Kinderbetreuung.
  • Wahlfreiheit und Vielfalt in Art, Umfang und Form der Kinderbetreuung.

 

Dies haben wir u. a. schon erreicht:

Volksinitiative „(Früh-)kindliche Bildung ist ein Grundrecht!“
Mit Abschluss des Kita Sofortpakets endeten die Verhandlungen zwischen dem LEA und der SPD erfolgreich.

  • Rücknahme der vom vorherigen Senat im Jahr 2010 beschlossenen Gebührenerhöhung und Abschaffung der Mittagessensgebühr (August 2011)
    Absenkung der Elternbeiträge um bis zu 100 Euro, Absenkung der Elternbeiträge für Kinder mit einer Behinderung oder von Behinderung bedroht auf einen Mindestsatz

  • Rechtsanspruch auf fünfstündige Betreuung
    für alle Kinder ab zwei Jahren wird in Hamburg vorgezogen (August 2012).
    wird auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ausgeweitet (August 2013)
    Und mündet 2014 in einem kostenlosen fünfstündigen Grundangebot in Kitas und Tagespflege (inklusive Mittagessen) für alle Kinder.

  • Arbeitsgruppe mit Einbindung des LEAs / Hamburger Kita Plus Programm
    Festlegung der Rahmenbedingungen für mehr Erzieher*innen in Brennpunkt-Kitas
    Mit dem Hamburger „Kita-Plus“ Programm (Start 2013) erhalten teilnehmende Kitas mit vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien für den Elementarbereich mehr Personal.
    2016 wurde das Programm auf den Krippenbereich ausgeweitet.

  • Neue Kann-Kind-Regelung
    Von der Beitragsfreiheit im vorschulischen Jahr profitieren auch die sogenannten "Kann-Kinder", d.h. Kinder, die zum Einschulungszeitpunkt noch nicht schulpflichtig sind.

  • Hortanspruch für Kinder bis 14 Jahren
    Der Betreuungsanspruch von Schulkindern mit berufstätigen Eltern oder mit einem dringenden pädagogischen Betreuungsbedarf wurde auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgeweitet.