Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden Elternbeiträge (Familieneigenanteile) erhoben. Diese decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, der größte Teil der Betriebskosten wird aus Steuermitteln finanziert.

Die Höhe des Familieneigenanteils ist abhängig von dem Betreuungsangebot, der Betreuungsdauer, der Familiengröße und dem Einkommen (siehe Elternbeitragstabelle).

Familien, die mehr als den Mindestsatz zahlen und für die der berechnete Elternbeitrag eine unzumutbare Härte darstellt, können eine Minderung des Beitrags beantragen. Zu den Einzelheiten berät das zuständige Bezirksamt. Den Antrag finden Sie als pdf unten zum Download.

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut, wird nur für das jüngste Kind die volle Kostenbeteiligung berechnet. Für das ältere Kind wird ein Drittel des regulären Beitrags berechnet, mindestens jedoch der jeweilige Mindestsatz. Für jedes weitere Kind wird der jeweilige Mindestsatz errechnet.

Einige wenige Tageseinrichtungen nehmen nicht am Kita-Gutschein-System teil, deshalb können dort keine Kita-Gutscheine eingelöst werden. Da diese Einrichtun­gen ohne staatliche Zuschüsse arbeiten, müssen die Eltern die Kosten der Betreuung in vollem Umfang selbst tragen. Besonderheiten gelten auch für Einrichtungen in Betrieben, zum Beispiel in Krankenhäusern, die in der Regel abweichende Elternbeiträge erheben.