Mit dem Landesrahmenvertrag (LRV) treffen die zuständige Behörde = im Sprachgebrauch Familienbehörde) und viele Kita-Verbände Vereinbarungen über die Leistungsarten nach dem Kinderbetreuungsgesetz (KibeG). U. a. zur Personalausstattung, Qualitätsentwicklung und die Grundsätze der Leistungsentgeltberechnung.

Folgende Kitaverbände sind Unterzeichner des Landesrahmenvertrags (Stand 2018):

  • AGFW - Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, darin sind:
    • Arbeiterwohlfahrt – Landesverband Hamburg e.V.,
    • Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.,
    • Der PARITÄTische Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.,
    • Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hamburg e.V.,
    • Diakonisches Werk Hamburg, Landesverband der Inneren Mission e.V.
  • Soal - Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.
  • Kindermitte - Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e. V.
  • Die Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH

Wer dem Kitagutscheinsystem beitreten will, muß den Landesrahmenvertrag akzeptieren und ihn einhalten.

Hier finden Sie den Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung (Kita) Hamburg

Einzelne Beschlüsse der Vertragskommission (VK) Kita

Den Landesrahmenvertrag Kita in der aktuellen Fassung und alle veröffentlichten Beschlüsse finden Sie hier: Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung (Kita) Hamburg

 

Im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) wurde ebenfalls ein Landesrahmenvertrag abgeschlossen. Diesen sowie alle Informationen rund um das Thema GBS finden Sie unter: LEA Info zu GBS.