LuftballonWillkommen auf der Homepage des Landeselternausschusses Hamburg (LEA)!

Der LEA ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Hamburger Krippen, Kitas und der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen.

Schauen Sie sich gerne um, stöbern Sie durch unsere Hintergrundinformationen - oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt!

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Der LEA hat sich dafür eingesetzt und auch über verschiedene weitere Kanäle wurde es immer wieder eingefordert. Nun wird es umgesetzt.

Ab sofort können Hamburger Eltern / Sorgeberechtigte auch Online ihren Kita-Gutschein-Antrag einreichen.

Die Sozialbehörde setzt damit die geforderten Vereinfachungen und Erleichterungen um.

Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Wir wollen Eltern bestmöglich unterstützen! Dazu gehört auch so wenig Bürokratie wie nötig. Mit dem Online-Antrag für den Kita-Gutschein gehen wir einen Schritt weiter, der Mühe spart – damit mehr Zeit bleibt für das, was wirklich wichtig ist.“

Wie funktioniert der Antrag?

Den Link zur Online-Antrageinstellung findet sich unter https://www.hamburg.de/kita-gutschein/

Voraussetzung: Kind muss mindestens ein Jahr alt sein, darf noch nicht eingeschult sein und muss mit Antragsteller*in im gleichen Haushalt leben.

Dann kann´s losgehen: Daten eingeben, diese werden sicher an das zuständige Jugendamt / Bezirksamt übermittelt. Eltern / Sorgeberechtigte erhalten anschließend eine Bestätigung über den Antragseingang. Diese können sie ausdrucken und z. B. der Kita als vorläufigen Gutschein vorlegen.

Liebe Eltern / Sorgeberechtigte bitte daran denken: Den Gutschein rechtzeitig vor den geplanten Betreuungsbeginn bzw. vor Ablauf des bisherigen Gutscheines beantragen. Wie gehabt werden die Kosten erst ab Antragstellung übernommen.

Generell gilt: Der Gutschein sollte drei bis sechs Monate vorher beantragt werden.

Im ersten Schritt ist der Online-Antrag für die Betreuung von bis zu fünf Stunden. Aber das Online-Verfahren wird weiterentwickelt: Zukünftig sollen auch Anträge auf Betreuung von mehr als fünf Stunden online möglich sein.

Ab 1. August 2019 werden außerdem die Zuzahlungen für Familien mit sehr geringem Einkommen in Hamburg abgeschafft. Hier werden die Eltern vollständig von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung auch für weitere Stunden befreit. Sie müssen dann nicht einmal mehr den geringen verbleibenden Mindestbeitrag zahlen. Dies betrifft vor allem Familien, die bestimmte Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Weitere Info in der PM der Sozialbehörde