Die Elternvertreter*innen (EV) werden entsprechend Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG § 24) der Zeit zwischen dem 1. September und 15. Oktober eines jeden Jahres gewählt.
Pro Gruppe einer Einrichtung wird ein/e Elternvertrete*in sowie mindestens ein/e Stellvertreter*in gewählt. Es können mehrere Stellverteter*innen gewählt werden.
In Einrichtungen ohne Gruppenstrukturen werden von allen Sorgeberechtigten einer Einrichtung für jeweils bis zu 25 der am 1. September betreuten Kinder ein/e Elternvertreter*in sowie mindestens ein/e Stellvertreter*in gewählt.
Wahlberechtigt und wählbar sind dabei die Sorgeberechtigten der betreuten Kinder. Ein Wahlverfahren ist vom Gesetz nicht vorgesehen, nach gemeinsamem Verständnis der zuständigen Behörde sowie des LEA ist aber sicherzustellen, dass für jedes betreute Kind die gleiche Anzahl von Stimmen vergeben werden kann. Dies bedeutet, dass die Sorgeberechtigten von Geschwisterkindern für jedes ihrer Kinder separate Stimmen haben.
An einigen Kitas und insbesondere auch an GBS Schulen ist nicht immer offensichtlich, ob die Kinder in festen Gruppenstrukturen betreut werden. In diesem Fall ist der Wahlmodus im Einvernehmen zwischen Einrichtungsleitung und den Sorgeberechtigten festzulegen.
Eine Wahl in Abwesenheit ist durch das Gesetz nicht ausgeschlossen und daher grundsätzlich möglich.
Die gewählten Elternvertreter*innen einer Einrichtung bilden automatisch gemeinsam den Elternausschuss. Dieser konstituiert sich bis zum 31. Oktober und wählt dabei aus den eigenen Reihen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Mit der Überarbeitung des Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG § 25) im Dezember 2024 hat es eine Veränderung in Bezug auf die Wahlen der Delegierten für den Bezirkselternausschuss (BEA) gegeben:
Die Erziehungsberechtigten wählen aus ihrer Mitte (mit Unterstützung der Kindertageseinrichtung) für die Dauer von zwei Jahren eine Vertretung und mindestens eine Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss. Die Wahlen finden turnusgemäß in ungeraden Jahren spätestens am 31. Oktober statt.
Die Bezirkelternausschüsse sind wichtige Organe zur Vernetzung der Eltern unterschiedlicher Einrichtungen. Hier können Erfahrungen ausgetauscht, Probleme erörtert und Ideen entwickelt werden. Die Bezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss (LEA) (KiBeG § 25a)
Die Wahlen sind von der Einrichtungsleitung zu unterstützen - u.a. durch zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten, Informationen über gesetzliche Elternvertretung inkl. des Bezirkselternausschusses sowie der Meldung der gewählten BEA Delegierten.