Der Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (erste Fassung vom 27. Januar 2012) beschreibt die Leistungen der kooperierenden Träger. Er regelt unter anderem die erforderlichen Personalqualifikationen, den Schutz von Kindern und die Qualitätssicherung sowie die Grundsätze der Entgeltberechnung.

Der LRV GBS gilt NICHT für Ferien- und Randbetreuungen an Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS) u.ä.

Veränderungen:

Der LRV GBS trat 2012 in Kraft. Die erste überarbeitetes Fassung wurde 2019 veröffentlicht. 2020 kamen weitere Ergänzungen/Veränderungen dazu. 2022 gab es eine Neufassung der Fortschreibungsrate (§16). Sie finden alle bisherigen Fassungen als pdf-Anlage am Ende des Beitrages.

Die Beschlüsse der Vertragskommission GBS finden Sie unter:  VK GBS Hamburg - Beschlüsse - u. a. Beschluss vom 27. September 2023 zum Einsatz von GBS Personal am Vormittag.

 

Mittlerweile wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztags an Hamburgs Schulen durch die Einigung mit den Volksinitiative "Guter Ganztag" auf den Weg gebracht.

  • Drucksache  21/4866 - Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztages an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“,
  • sowie die darauf basierenden Drucksachen 21/12676 und 21/11561   

Personal: 

An GBS-Schulen wurde das im Landesrahmenvertrag beschriebene Personalbudget der GBS-Träger mit dem Schuljahr 2017/18 von 1,0 Stellen für pädagogische Fachkräfte auf 1,1 Stellen pro Gruppe angehoben. Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft wurde die nächste Verbesserung der Personalausstattung zum Schuljahr 2019/20 umgesetzt und die Personalressourcen und Zuweisungen an GBS- und GTS-Grundschulen noch einmal erhöht. Das Gleiche gilt für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der GTS-Stadtteilschulen, die ebenfalls eine verbesserte Ressourcenzuweisung erhalten werden.

Es gab somit eine Verbesserung der Personalressource in zwei Schritten.

Diese beziehen sich ausschließlich auf die Kernzeit von 13 bis 16 Uhr und die 40 Wochen je Schuljahr. Sie gelten nicht für die Zeiten der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung.
Der standortbezogene Betreuungsschlüssel beträgt rechnerisch für GBS-Standorte

Sozialindices  Rechnerische Verbesserungen
in zwei Schritten (10% und 7,5%)
Ausgangslage LRV GBS Stand 2012: 

 

2017/18 

 

2019/20 

 1 und 2  1 zu 19  1 zu 17,3  1 zu 16,2
 3 bis 6  1 zu 23  1 zu 20,9  1 zu 19,6

 

Eckpunkte Vereinbarung zwischen Schulbehörde und Verbände

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Ganztagsbetreuung aus. Aus diesem Grund wurde zwischen Schulbehörde und den Verbänden / Trägern der Freien Kinder- und Jugendhilfe ein Eckpunktepapier abgestimmt. Dieses dient als Handlungsorientierung für außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an GBS- und GTS-Grundschulen zur Eindämmung von möglichen Infektionsgeschehen. In diesem Papier gibt es Informationen zu:

  • Zielgruppe und Angebotsvielfalt und –umfang
    u. a. darüber, dass die Angebotsvielfalt eingeschränkt bzw. anders ausgestaltet sein kann, 
    Angebote für Schüler*innen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Schule betreut werden können, aber für eine Ganztagsbetreuung angemeldet sind, 
  • Testpflicht
  • Abstand und Maskenpflicht
  • Gruppengröße und Organisation
  • Räume, Außenbereiche und Materialien
  • Ausflüge
  • Allgemeine Hygienevorgaben
  • Verpflegung
  • Testmöglichkeit für Beschäftigte bei Trägern im Ganztag

Eckpunktepapier - Stand 23. Juni 2021 zum Schuljahr 2021/22