Bezüglich der Qualifikation des Personals gelten die Vereinbarungen aus dem Landesrahmenvertrag „Ganztägige Bildung und Betreuung“. Für alle Träger ist die Qualität und der Ausbildungsstand des Personals klar geregelt und orientiert sich an den Vorschriften für Horte. Einen Sonderweg einzelner Träger gibt es nicht.