Fragen zur GBS

 

Hier finden Sie die vom LEA und der Elternkammer gesammelten Fragen seitens der Eltern zum Bereich Ganztagsschulen in Hamburg. Wir werden in diesem Bereich weitere Fragen sammeln und diese nach und nach mit den Antworten der zuständigen Stellen und Behörden vervollständigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die hier genannten Antworten leider nur als unverbindlich gelten können, da es zu vielen dieser Fragen leider seitens der zuständigen Behörden keine verbindlichen und öffentlich zugänglichen Informationen gibt, obwohl dieses im Sinne des Hamburger Transparenzgesetztes (HmbTG) sicherlich angebracht wäre.

In der Vergangenheit standen Formularlotsen zur Verfügung, die beim Ausfüllen der GBS-/GTS-Anträge behilflich waren. Dieser Service ist seitens Schulbehörde leider eingestellt worden.

Dafür wurde jetzt ein Erklärfilm erstellt, der in vier Sprachen - neben Deutsch noch in Arabisch, Dari und Türkisch - Hinweise für Eltern gibt.

Hier finden Sie den Link: Erklärfilm GBS/GTS Formulare

Seit Februar 2023 ist die Anmeldung für den Ganztag an Hamburger Schulen auch online möglich. Weitere Infos unter nachfolgendem Link: 
https://www.hamburg.de/ganztagsschule/16861930/anmeldung-ganztag-digital/

Zum Beachten: mit Wirkung zum Schuljahr 2016/17 gilt für Familien im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), dass bis zu sechs Wochen Ferienwochen im Schuljahr kostenfrei gebucht werden können! Erstmals zum Tragen kommt dies zu den Sommerferien 2017.

GBS bedeutet „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“. Diese Schulform stellt eine neue offene Ganztagsschule dar. Jedoch ist GBS nur an Grundschulen verfügbar, nicht an den weiterführenden Schulen.

http://www.hamburg.ganztaegig-lernen.de/formen-von-ganztagsschule-hamburg-4

Die Zusammenarbeit ist im sogenannten Kooperationsvertrag definiert, welcher zwischen der Schule und dem Kooperationspartner unterzeichnet wird.

Die Aufgaben des Kooperationspartners werden im sogenannten Kooperationsvertrag definiert, welcher zwischen der Schule und dem Kooperationspartner unterzeichnet wird.

„Nur Essen“ ist möglich: Es gilt die Vereinbarung aus dem Landesrahmenvertrag „Ganztägige Bildung und Betreuung“.

Dort heißt es in § 8 zur Ernährung und Gesundheitsvorsorge: Die Betreuungsangebote in GBS Betreuungseinrichtungen schließen grundsätzlich ein warmes Mittagessen ein.

(…) Der Kooperationspartner wird in Einzelfällen auch die Aufsicht über Kinder in der Schulzeit übernehmen, die nur ein Mittagessen einnehmen. Die Aufsicht erfolgt nur für die Zeit der Einnahme des Mittagessens. (…) Die Schule ist dafür zuständig, welche Kinder nur das Mittagessen einnehmen dürfen und stellt dem Kooperationspartner eine monatliche Teilnehmerliste zur Verfügung. (…) Die Parteien werden die technischen und organisatorischen Details der Umsetzung gemeinsam entwickeln.

Ein Kooperationspartner muss eine Quote von 10% Nur-Esser-Kinder an all seinen Standorten insgesamt in Hamburg mitbetreuen. Alle Bedarfe, die darüber hinausgehen, müsste die Schulleitung klären.

Bezüglich der Qualifikation des Personals gelten die Vereinbarungen aus dem Landesrahmenvertrag „Ganztägige Bildung und Betreuung“. Für alle Träger ist die Qualität und der Ausbildungsstand des Personals klar geregelt und orientiert sich an den Vorschriften für Horte. Einen Sonderweg einzelner Träger gibt es nicht.

Es gibt - abhängig von der Art der Beschwerde - verschiedene mögliche Anlaufstellen: z. B. die Kita-Aufsicht für Probleme im Zuständigkeitsbereich der Sozialbehörde, die zuständigen Schulaufsichtsbeamten, den Schulsenator …

Bei den Pilot- und Modellschulen (insgesamt 40) gab es 10 Anliegen zur Trennung und 4 Trennungen.