LuftballonWillkommen auf der Homepage des Landeselternausschusses Hamburg (LEA)!

Der LEA ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Hamburger Krippen, Kitas und der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen.

Schauen Sie sich gerne um, stöbern Sie durch unsere Hintergrundinformationen - oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt!

Sie haben neue Elternvertreter gewählt? Melden Sie die gewählten BEA-Delegierten gleich hier!

Oder Meldung BEA Delegierte über das ausfüllbare PDF Dokument

BuT:  bis zu 6 Wochen kostenlose Ferienbetreuung - Frist für die Antragstellung endet am 31. Mai 2017

Liebe Eltern,

zur Erinnerung: Die Hamburger Bürgerschaft hat im Dezember 2016 beschlossen, dass alle nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) anspruchsberechtigten Kinder 6 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr kostenlos erhalten - gültig ab den kommenden Sommerferien. Diese beginnen in wenigen Wochen.

Für die anstehenden Sommerferien 2017 gilt: schnell sein da die Frist in wenigen Tagen abläuft.

Zwischen der Volksinitiative "Guter Ganztag für Hamburgs Kinder" und den Regierungsparteien ist es zu einer Einigung gekommen.
Somit ist ein Volksentscheid zur Ganztagsbetreuung bzw. der Weg zum Verfassungsgericht abgewendet.

Dies wurde auf einer gemeinsamen Pressekonferenz zwischen Regierungsparteien und der INI bekannt gegeben.

Die Ergebnisse im Detail:

  • 25 Mio. Euro für Schulkantinen und bauliche Verbesserungen im Ganztagsbereich
    später kommen zusätzliche jährliche Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro dazu
  • 17 Mio. Euro für zusätzliches Personal an Ganztagsschulen (GBS und GTS)
    schrittweise Erhöhung des Personalschlüssels
  • Qualitätsmanagement an Schulen: Entwicklung von Qualitätskriterien und -sicherungsverfahren für den Ganztag  (u. a. Kinderrechte im Fokus)
  • Ganztagsausschuss zur Beteiligung von Eltern und Kooperationspartner
  • Kooperationspauschale auch für GTS

(Quelle BSB)

Vertreter der INI, der Verbände und des LEAs haben sich zusammengesetzt und eine Infobroschüre erstellt. In dieser finden Interessierte alles Wissenswerte rund um die einzelnen Maßnahmen.

Attachments:
Download this file (Broschüre Flyer Ganztag.pdf)Broschüre Flyer Ganztag.pdf[ ]3651 kB

Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 14 Jahren außerhalb des Unterrichts war durch die Parallelität zweier Systeme gekennzeichnet gewesen. Einerseits gab es die Hortbetreuung/Tagespflege im kostenpflichtigen Kita-Gutschein-System auf der Grundlage des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG), andererseits deckten die Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept Betreuungszeiten an vier Wochentagen bis 16 Uhr mit ab.

Diese Doppelstruktur reichte weder in der Zahl der Angebote noch im Betreuungsumfang aus, um die zahlreichen aktuellen bildungs- und sozialpolitischen Herausforderungen zu erfüllen. Einen Rechtsanspruch auf einen der parallel angebotenen Hortplätze haben nur Kinder berufstätiger Eltern gehabt. Zudem war der mit dem Besuch des Hortes nach der Schule verbundene Ortswechsel für Kinder und Eltern oft mit organisatorischen Belastungen verbunden. Nur rund ein Viertel aller Grundschulen bot Ganztagsangebote an. Ein Kind an einer gebundenen Ganztagsschule hatte kein Anrecht auf eine erweiterte Nachmittagsbetreuung in einem Hort. Hier musste auf Tagespflege oder einen pädagogischen Mittagstisch zurückgegriffen werden.

Um erheblich mehr Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schulkinder (inklusive der Vorschulkinder) bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu schaffen und zugleich die pädagogischen Konzepte zwischen Jugendhilfeträgern und Schule besser abzustimmen und zusammenzuführen, haben die beteiligten Behörden mit den Spitzenverbänden der Kita-Träger ein Modell entwickelt, das die getrennten Segmente der Bildung in der Schule und der Betreuung im Hort miteinander verbinden sollte: GBS (ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen) . Das Ziel: durch die Zusammenführung und Optimierung der bisher unabhängig voneinander eingesetzten Ressourcen soll das Angebot qualitativ verbessert und vom zeitlichen Umfang erweitert werden.

Das neue Angebot steht allen Kindern offen - auch Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die bisher bei der Suche nach angemessenen Betreuungsangeboten oft Schwierigkeiten hatten. Die Betreuung in der Kernzeit von 13 bis 16 Uhr ist von Klasse 1 bis 8 kostenlos. Für darüber hinausgehende Rand- und Ferienzeiten sowie für das Essen werden Gebühren erhoben. Die Teilnahme ist für alle Kinder freiwillig.

Unterkategorien

 

Mit dem neuen Ganztagskonzept wird erstmals für alle Familien ein Recht auf ganztägige Bildung und Betreuung geschaffen. Grundnorm ist eine Neuformulierung des § 13 Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Damit wird die ab dem 1.8.2013 geltende bundesgesetzliche Verpflichtung (§ 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch) auf Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder im schulpflichtigen Alter umgesetzt. Im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) werden korrespondierende Regelungen die neue Leistungsart Schulkindbetreuung im Rahmen von GBS aufgreifen. Können Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot an ihrer Schule wahrnehmen, so wird dadurch der Anspruch auf Betreuung erfüllt. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der Eltern analog zum Kitagutscheinsystem auf die Tagespflege zurückzugreifen.

 

 

Hier finden Sie die vom LEA und der Elternkammer gesammelten Fragen seitens der Eltern zum Bereich Ganztagsschulen in Hamburg. Wir werden in diesem Bereich weitere Fragen sammeln und diese nach und nach mit den Antworten der zuständigen Stellen und Behörden vervollständigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die hier genannten Antworten leider nur als unverbindlich gelten können, da es zu vielen dieser Fragen leider seitens der zuständigen Behörden keine verbindlichen und öffentlich zugänglichen Informationen gibt, obwohl dieses im Sinne des Hamburger Transparenzgesetztes (HmbTG) sicherlich angebracht wäre.